Kategorien
General

Wir sind alle §129a!

Am 28. August frühmorgens stürmte die Polizei 28 Wohnungen in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und NRW.
Ziel waren vermeintliche Mitglieder des Roten Aufbau Hamburg.
Sie sollen eine kriminelle bzw. terroristische Vereinigung nach den Paragraphen 129 bzw. 129a gebildet haben.

Das ist mindestens das vierte 129er Verfahren gegen deutsche Linke innerhalb eines Zeitraums weniger Monate und das erste gegen eine offen auftretende politische Gruppe seit den Verfahren gegen die Antifa Göttingen und die Antifa Passau Mitte der 90er Jahre.
Also vor etwa 25 Jahren.

Kurz zum Paragraphen selbst: Der Paragraph 129 stammt noch aus dem Kaiserreich und hat es den ganzen Weg über die Weimarer Republik und den deutschen Faschismus auch in die BRD geschafft.
Das erste mal, das der §129 in der Nachkriegszeit angewandt wurde, war als 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands verboten wurde.
Verschärft wurde der Paragraph nochmal zur Zeit der RAF, so dass nun Isolationshaft möglich ist, und nochmal als die PKK 93 verboten wurde.

Bekannt ist der Paragraph in der Linken Bewegung vor allem als Schnüffelparagraph, da die Verfahren oft nichtmals bis zur Anklage kommen und vor allem dazu dienen, die Ermittlungsbefugnisse der Polizei auszuweiten.

Das läuft dann so: Die Polizei will eine Personengruppe überwachen, hat aber keine Beweise gegen die Leute.
Der Gruppe werden dann mutmaßliche Straftaten angedichtet und ein 129er Verfahren wird eingeleitet.
Davon müssen die Betroffenen nicht in Kenntnis gesetzt werden, das Ermittlungsverfahren läuft dann einfach mit Telefonüberwachung, Observationen, und allem drum und dran.
Bekannt wird es dann meist erst, wenn es zu Hausdurchssuchungen kommt und die Betroffenen sich selbst in der Presse wiederfinden.

Bei dem aktuellen Verfahren gegen den Roten Aufbau Hamburg geht es natürlich nicht um die Verfolgung von Straftaten, wie Polizei und Staatsanwaltschaft verlauten lassen, sondern vor allem um das Niedermachen von linken und revolutionären Organisationsansätzen.

Unsere Antwort auf die aktuellen Verfahren muss mehr denn je sein, zu sagen: egal ob es unsere kurdischen, türkischen oder wie jetzt die Hamburger Genoss*innen trifft:

Wir sind alle 129a!