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10.04: Neues Versammlungsgesetz verhindern!

Versammlungsfreiheit verteidigen

Demokratische Rechte schützen

Im Windschatten der medial fast alles überlagernden Corona-Pandemie plant die CDU/FDP-Landesregierung in NRW ein Gesetz, mit dem die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit
stark eingeschränkt werden soll. Vordergründig wird dies mit der Zunahme „rechtsextremer“ Demonstrationen und deren immer aggressiver werdenden Auftreten begründet.

Eigentliche Zielgruppe dieser Gesetzesverschärfung ist aber der progressive gesellschaftliche Widerstand: Antifa-Gruppen, antirassistische Bündnisse, die Umwelt- und Klimabewegung und die Mobilisierung gegen soziale Ungerechtigkeit und Krieg. Als präventive Repressionsgrundlage ist das Gesetz auch als Mittel gegen in Zukunft möglicherweise noch kommende Proteste, wie z.B. aus dem gewerkschaftlichen Spektrum zu verstehen.

Lasst uns diesen antidemokratischen Vorstoß der Landesregierung nicht hinnehmen. Verteidigen wir gemeinsam das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Da der Gesetzesentwurf sich auch gegen „einheitliches Auftreten“ auf Demonstrationen richtet, rufen wir dazu auf, farblich einheitliche Themenblöcke zu bilden.

Versammlungsrecht

Die CDU/FDP-Regierung in NRW plant eine weitgehende Veränderung des Versammlungsrechtes. Dieses Vorhaben stellt einen massiven Angriff auf ein Grundrecht dar.
Warum ist das so?
Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird durch Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta und dem Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet. Auf deutscher, nationalstaatlicher Ebene ist die Versammlungsfreiheit durch den Art. 8 des Grundgesetzes geschützt.

Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. Sie werden auch als Abwehrrecht gegenüber
dem Staat bezeichnet. Dieser Rechtskonstruktion liegen historische Erfahrungen zugrunde (herausragend der deutsche Nationalsozialismus), nach denen das Individuum, als auch andersdenkende Minderheiten vor dem Eingriff des Staates geschützt werden müssen.

Die Versammlungsfreiheit gibt den Menschen das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung. Das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, gilt als Zeichen der Freiheit und Unabhängigkeit der Staatsbürger:innen. Es ist also ein verbreiteter Irrtum zu denken, Versammlungen (Demonstrationen, Kundgebungen) müssten erlaubt werden. Nein, sie sind per se erlaubt, sie müssen lediglich angemeldet werden damit z.B. die Polizei bei größeren Veranstaltungen den Verkehr umleiten kann.

Schon in der Vergangenheit wurde dieses Grundrecht staatlicherseits stark ausgehöhlt. So wird z.B. der freie Zugang zu Demonstrationen durch schleppende Vorkontrollen unzumutbar erschwert (oder gar verhindert). Exzessive Observation (anlassunabhängiges Abfilmen ganzer Gruppen) und Registrierungen von Teilnehmer:innen stellen den ursprünglich gedachten staatsfreien Charakter von Versammlungen auf den Kopf.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Absage an die durch die Versammlungsfreiheit bestehenden bürgerlich-demokratischen Grundsätze. Bislang galt: Der Staat greift nicht ein und wenn doch, so muss dies vorher rechtssicher begründet sein. Nach den Vorstellungen von CDU und FDP muss nicht mehr der Staat begründen, warum er in die Freiheit sich zu versammeln eingreift, der Staat legt vorher fest, wann und wie intensiv er eingreift. Eine Demonstration wird nicht mehr als demokratisches Grundrecht begriffen, sondern als potentielle Gefahr.

So sollen nunmehr nicht nur die Anmelder:innen einer Versammlung namentlich bekannt sein, sondern auch die von der Versammlungsleiter:in zu stellenden Ordner:innen, wobei der Staat sich vorbehält diese abzulehnen, was (s.o.) das Selbstbestimmungsrecht negiert. Die Frage, was mit den
angelegten Listen der Teilnehmenden passiert, ist bei einer zunehmend rassistisch und faschistisch durchsetzten Polizei, eine Frage der persönlichen Sicherheit, wenn nicht eine Frage von Leben und Tod. Ist wirklich noch von Versammlungsfreiheit zu sprechen, wenn Teilnehmende Angst haben müssen, was mit ihren Daten geschieht?

Perfide wird seitens der Landesregierung argumentiert, das neue Versammlungsgesetz sei eine Reaktion auf zunehmende „rechtsextremistische“ Veranstaltungen und das „Militanzverbot“ (einheitliches, geschlossenes und entschlossenes Auftreten) eine Reaktion auf das immer aggressivere Auftreten der rechten Szene.

Demonstrant:innen aus dem antifaschistischen Spektrum, antirassistische Gruppen, Menschen aus der Klimabewegung oder Aktivist:innen, wie z.B. von „Ende Gelände“, wissen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen aber genau, wer in erster Linie Zielscheibe dieses neuen Gesetzes ist. Das Gesetz ist eine Reaktion auf ihren Widerstand und es ist gleichzeitig eine Prävention gegen eine stärker werdende Mobilisierung gegen Armut, Krieg, soziale Ungerechtigkeit, Rassismus, Sexismus Faschismus, Klimawandel und fortschreitende Umweltzerstörung.